Digital Jetzt Förderung: Wie sieht das Programm zur Förderung der Digitalisierung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) aus?

Digitale Technologien entscheiden in der heutigen Arbeits- und Wirtschaftswelt über die Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit von Unternehmen. Damit der Mittelstand die wirtschaftlichen Potenziale der Digitalisierung ausschöpfen kann, unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) mit dem Programm:

„Digital Jetzt – Investitionsförderung für KMU“

Das Förderprogramm bietet mit seinen zwei Modulen finanzielle Zuschüsse für Unternehmen bis 499 Angestellte, die Investitionen in Soft- oder Hardware planen oder ihre Mitarbeiter entsprechend qualifizieren möchten. Für die Teilnahme an der Digitalisierungsförderung muss die Antragstellung bis 2023 erfolgen.

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Inhaltsverzeichnis

Warum sollte man als mittelständisches Unternehmen jetzt in die Digitalisierung investieren?

Die meisten KMU investieren in die Digitalisierung, um die Wettbewerbsfähigkeit für die Zukunft zu sichern. Mit dem Digitalisierungsprozess werden Unternehmensprozesse deutlich effizienter, wodurch Zeit und Kosten eingespart werden. 

Für viele Unternehmen eröffnet die Digitalisierung neue Geschäftsmodelle und erweitert Absatzwege für Produkte und Dienstleistungen. Neben den wirtschaftlichen Vorteilen ist IT-Sicherheit und Datenschutz ein weiterer Anreiz für den Beginn eines Digitalisierungsprojekts.

Welche Unternehmen können eine Förderung beantragen?

Das Bundesförderprogramm ist für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) aller Branchen mit 3 – 499 Angestellten. Das bedeutet, dass beispielsweise auch kleinere Handwerksbetriebe ihre Vorhaben beim Thema Digitalisierung mit den Fördermitteln unterstützen können. 

Die Investition muss für eine Betriebstätte oder Niederlassung innerhalb von Deutschland erfolgen. Unternehmen können die Förderung auch gemeinsam als Wertschöpfungskette bzw. als Netzwerk beantragen. 

Welche Investitionen werden mit dem Förderprogramm „Digital Jetzt“ gefördert?

Mit den beiden Modulen “Investition in digitale Technologien” und “Investition in die Qualifizierung der Mitarbeitenden” sollen Geschäftsmodelle, Technologien und Mitarbeiter von KMU fit für die digitale Zukunft gemacht werden.

Förderfähig sind alle Investitionen, welche die Digitalisierung eines Unternehmens voranbringen.
Dazu gehört beispielsweise neue Hard- und Software, die Aufrüstung in der IT-Sicherheit oder die Förderung der digitalen Kompetenzen von Mitarbeitern in Form von Seminaren, Fortbildungen oder sonstigen Qualifizierungsmaßnahmen. 

Eine Investition in Hard- und Software dient in der Regel zur stärkeren Vernetzung der Wertschöpfungsketten, also beispielsweise zwischen Lieferanten und produzierenden Unternehmen.

Welche Art von Investitionen sind im „Digital Jetzt“ -Programm nicht förderfähig?

Ausgeschlossen von den Zuschüssen sind alle Investitionen und Anschaffungen, welche die Digitalisierung nicht voranbringen. Dies gilt beispielsweise für übliche Büro Soft- und Hardware.
Ein Wechsel von Betriebssystemen (Windows auf macOS oder andersrum) oder eine Neuanschaffung von PCs, Laptops oder Softwarelizenzen aufgrund von Unternehmenswachstum, sind nicht förderfähig.

Auch Beratungsdienstleistungen für die Erstellung des Digitalisierungsplans oder Zusatzausgaben wie Reise- und Personalkosten können laut BMWK nicht gefördert werden.

Ist das Förderprogramm „Digital Jetzt“ kombinierbar mit anderen Förderungen?

Nein, es ist nicht vorgesehen, dass durch andere Träger geförderte Digitalisierungsprogrammedoppelt unterstützt werden.

Wenn Ihr Unternehmen bereits durch andere Programme zum Beispiel von der EU, Bund oder Länder Förderung für das gleiche Projekt erhalten, darf es keine „Doppelförderung“ geben. Ansonsten läuft die Qualifizierung für diese Förderprogramme aus.

Wie ist das Verhältnis zum Förderprogramm „Go digital“?

Die beiden Programme „Digital Jetzt“ und „Go digital“ vom BMWK ergänzen sich gegenseitig. „Go digital“ stellt andere Fördervoraussetzungen und zielt eher auf Beratungsleistungen durch Unternehmensberatung in allen Fragen zur Digitalisierung ab. 

Wenn beispielsweise eine Beratung für den Digitalisierungsplan über
„Go digital“ stattfindet, können anschließend die Anschaffungskosten durch „Digital Jetzt“ gefördert werden. 

Förderung Digitalisierung: Wie läuft die Antragstellung ab?

Der Förderantrag kann ausschließlich online über das Antragstool im Förderportal des Ministeriums gestellt werden. Hierfür muss sich jedes Unternehmen für das monatliche Losverfahren registrieren.

Die Ziehung erfolgt immer am ersten Tag des Monats per Zufallsverfahren. Ausgewählte Unternehmen werden automatisch benachrichtigt und können anschließend einen Antrag über ihr Vorhaben zur Investitionsförderung vorbereiten und innerhalb von vier Wochen einreichen.

Bereits bestehende Registrierungen behalten ihre Gültigkeit. Allerdings ist eine aktive Bestätigung zur Teilnahme am Losverfahren für das nächste mtl. Kontingent für jeden Ziehungszeitpunkt erneut notwendig. Ansonsten entfällt die Qualifizierung für die Fördermittel.

Welche Kriterien muss ein Unternehmen erfüllen, um die Förderung zu erhalten?

  • Das Unternehmen muss eine Niederlassung in Deutschland haben.

  • Die geplanten Digitalisierungsmaßnahmen dürfen erst dann beginnen, wenn das
    Fördervorhaben bewilligt ist.

  • Der Antrag muss vollständig ausgefüllt sein und alle wichtigen Informationen enthalten.

  • Das geplante Investitionsvorhaben und die Ziele der Investitionen müssen vollständig und schlüssig erläutert werden. Hierzu muss ein konkreter Digitalisierungsplan vorliegen.

  • Das Digitalisierungsprojekt muss innerhalb von 12 Monaten vollständig umgesetzt sein.

  • Das Unternehmen muss einen Verwendungsnachweis über den Digitalisierungszuschuss vorlegen.

Wie hoch sind Fördersumme und Förderquote bei „Digital Jetzt“ konkret?

  • Die maximale Fördersumme (Zuschuss) beträgt 50.000 Euro pro Unternehmen.

  • Bei Unternehmen in Wertschöpfungsketten oder Netzwerken beträgt die maximale Fördersumme 100.000 Euro.

  • Die minimale Fördersumme beträgt 17.000 Euro pro Unternehmen.

  • Erhöhung der Förderquote:

    • für Investitionen in die IT-Sicherheit +5%

    • für Unternehmen in strukturschwachen Gebieten +10%

  • Die Förderquote staffelt sich nach Unternehmensgröße:

    • Unternehmen bis 50 Beschäftigte: bis zu 40%

    • Unternehmen bis 250 Beschäftigte: bis zu 35%

    • Unternehmen bis 499 Beschäftigte: bis zu 30%

Wie lange läuft das Förderprogramm „Digital jetzt“?

Das Programm läuft bis zum 31. Dezember 2023. Danach können keine weiteren Fördermittel oder Zuschüsse für digitale Technologien beantragt werden.

Wir empfehlen: Setzen Sie sich frühzeitig mit der Förderung auseinander!
Gerne unterstützen wir Sie mit Ihrem Förderantrag, nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf!

Muss die Förderung „Digital Jetzt“ zurückgezahlt werden?

Nein, die Fördersumme muss nicht zurückgezahlt werden, egal für welches Modul eine Förderung beantragt wurde.
Beim „Digital Jetzt“-Programm handelt es sich um einen Zuschuss, nicht um ein Darlehen.

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Sven Westphal

Leiter Qualitätswesen, VILSA BRUNNEN Otto Rodekohr GmbH

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