Chargenrückverfolgung
Lückenlos | Schnell verfügbar | LFGB-konform
Unser Software für Betriebsdatenerfassung TransGraph sammelt alle produktionsrelevanten Daten und bildet diese in Form von Produktions- und Laborberichten ab. TransGraph erstellt für jeden Produktionsgang einzelne Berichte, die miteinander verknüpft sind.
Die Verknüpfung der jeweiligen Produktions- und Laborberichte ist maßgeblich für die lückenlose Rückverfolgbarkeit der Chargen. So können Sie mit TransGraph zu jedem Zeitpunkt zwischen den Berichten der jeweiligen Produktionsstufen springen und eine vorwärts- oder rückwärtsgerichtete Chargenverfolgung vornehmen.
Damit Rückverfolgbarkeitsdaten möglichst schnell weiterverarbeitet werden können, müssen diese laut § 44 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch ab dem 01.09.2022 im Bedarfsfall binnen 24 Stunden elektronisch an die zuständigen Behörden übermittelt werden. Das bedeutet für die gesamte Lebensmittelwirtschaft einen erheblichen Mehraufwand.
Lückenlose Rückverfolgbarkeit in unter 30 Minuten! – mit unserem MES TransGraph
Inhaltsverzeichnis
Was ist eine Chargenrückverfolgung?
Jedes Lebensmittelunternehmen ist laut der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 für die Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln auf jeder Stufe der Produktion, der Verarbeitung und des Vertriebs verantwortlich. Unternehmen müssen darlegen können, woher die Lebensmittel oder Rohstoffe stammen und an wen die Lebensmittel abgegeben werden.
Diese Informationen sind entscheidend, um unsichere Lebensmittel schnell vom Markt nehmen zu können. Mit einem effizienten System zur Chargenrückverfolgung können Qualitätsmängel identifiziert und behoben werden.
Darüber hinaus können, durch die Rückverfolgbarkeit, bei besonderen Vorkommnissen die Ursachen besser verfolgt und demgemäß Schadensbegrenzungen und ein gesicherter Informationsfluss zu dem Verbraucher erfolgen.
Wie setzt sich eine Chargennummer zusammen?
Es gibt keine einheitliche gesetzliche Regelung für die Zusammensetzung der Chargennummer bzw. Losnummer, solange diese eindeutig ist.
In der Regel besteht eine Chargenbezeichnung aus Buchstaben, Ziffern oder Buchstaben-Ziffer-Kombinationen unter Angabe des Buchstaben „L“. In den meisten Fällen werden Produktchargen durch Losnummern gekennzeichnet.
Allerdings entfällt diese Kennzeichnungspflicht, wenn das Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatum unverschlüsselt unter Angabe des Tages und Monats angegeben ist.
Welche Produkte der Lebensmittelwirtschaft sind rückverfolgungspflichtig?
Rückverfolgungspflichtige Produkte sind nach Artikel 18 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 alle:
- Lebensmittel
- Futtermittel
- Tiere für die Lebensmittelgewinnung
- Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
Zusätzlich müssen laut der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 des Europäischen Parlaments alle Materialien und Gegenstände, welche mit dem Lebensmittel in Kontakt kommen, ebenfalls per Chargenrückverfolgung ermittelt werden.
Warum ist Rückverfolgbarkeit von Chargen wichtig?
Durch die Komplexität des Herstellungsprozesses von Lebensmitteln oder Futtermitteln und die zusätzlichen verzweigten globalen Güterströme wird die Rückverfolgbarkeit der einzelnen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe massiv erschwert.
Nur durch eine fehlerfreie Rückverfolgbarkeit von Lebens- und Futtermitteln können weitgehende Probleme des Verbraucherschutzes vermieden werden. Aus diesem Grund zählt die Chargenrückverfolgung zur Grundlage für Qualitätsstandards.
Hinsichtlich der komplexen Herstellungsprozesse und langen Lieferketten ist es notwendig, ein geeignetes Rückverfolgungssystem einzuführen. Spätestens mit Inkrafttreten der Gesetzesänderung in § 44 LFGB wird eine Softwarelösung erforderlich sein, um die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen zu können.
Warenwirtschaftssysteme wie SAP bieten allerdings oft unzureichende Funktionen für eine gesetzeskonforme Chargenrückverfolgung – im Gegensatz zu unserer BDE-Software TransGraph!
Welche Informationen müssen im Rahmen der Chargenrückverfolgung bereitgehalten werden?
- Alle Informationen über Lieferanten, Kunden und Herstellern (Primärproduktion, Futtermittelproduktion, Verkauf, etc.)
- Lieferanten- bzw. Kundenname und –Adresse
- Datum und, wenn vorhanden, Uhrzeit des Verkaufs/ der Lieferung
- Identifikation von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen
- Genaue Produktangaben des erhaltenen und ausgelieferten Produktes
- Volumen und Menge
- Chargen-, Losnummer oder eine anderweitige Nummer
Ist die Rückverfolgbarkeit der Lebensmittel gesetzlich vorgeschrieben?
Ja, die Rückverfolgbarkeit ist laut Basis-Verordnung (EG) Nr. 178/2002, Artikel 18 die Grundlage für einen hohen gesundheitlichen Schutz der Menschen.
Aus diesem Grund werden in Artikel 18 Anforderungen geregelt, welche von Lebensmittelunternehmen anhand verschiedener Systeme und Verfahren erfüllt werden müssen. Diese Lösungen müssen in der Lage sein, jede Person bzw. jedes Unternehmen entlang der Lieferkette festzustellen.
Zusätzlich legt Artikel 18 fest, dass die Rückverfolgbarkeitsinformationen den zuständigen Behörden auf Aufforderung mitgeteilt und zur Verfügung gestellt werden müssen.
Mit der Gesetzesänderung in § 44 LFGB wird festgelegt, dass Lebensmittelbetriebe die Informationen aus der Chargenrückverfolgung im Bedarfsfall elektronisch und binnen 24 Stunden an die zuständige Behörde übermitteln müssen. Diese Gesetzesänderung tritt ab dem 01. September 2022 in Kraft.
Wie lange müssen die Informationen für die Rückverfolgbarkeit bereitgehalten werden?
Für die Aufbewahrung der Rückverfolgbarkeitsinformationen ist laut der EU-Leitlinie das jeweilige Lebensmittelunternehmen zuständig. Auch der Aufbewahrungszeitraum kann individuell festgelegt werden.
Allerdings sollte berücksichtigt werden, dass das Versäumnis, Unterlagen zur Rückverfolgbarkeit vorzulegen, zu einem Verstoß führt.
Damit Sie die Anforderungen aus Artikel 18 erfüllen können, wird ein Aufbewahrungszeitraum von mindestens fünf Jahren ab Herstellungs- oder Lieferdatum empfohlen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die benötigten Informationen so lange wie nötig zur Verfügung stehen und Verbraucher bestmöglich vor Schäden durch Qualitätsmängel geschützt sind.
Wer muss eine Chargenrückverfolgung gewährleisten?
Sobald ein Unternehmen Waren gewinnt, herstellt, verarbeitet, lagert, transportiert, verbraucht oder entsorgt, ist es zur lückenlosen Rückverfolgbarkeit der Produktionschargen verpflichtet.
Insbesondere Unternehmen in der Lebensmittelwirtschaft müssen für alle Abschnitte der Lebensmittelkette Transparenz in der Rückverfolgung gewährleisten, dessen ungeachtet, ob ein Unternehmen die betroffenen Lebensmittel in Besitz genommen hat.
Welche Forderungen stellt die DIN EN ISO 9001 bezüglich der Rückverfolgbarkeit?
In der DIN EN ISO 9001:2015, Kapitel 7.5.3. wird bezüglich der Rückverfolgbarkeit verdeutlicht, dass ein Produkt sowie der aktuelle Produktstatuts (gesperrt, geprüft etc.) im Rahmen des Herstellungsablaufs gekennzeichnet werden muss.
Damit eine Rückverfolgbarkeit gewährleistet werden kann, muss beschrieben sein, wie die Kennzeichnung der Charge erfolgt (Herstellungsdatum, Chargennummer, Losnummer, Packstücknummer etc.). Die damit entstandenen Aufzeichnungen müssen aufbewahrt werden.
Warum ist TransGraph besser für die Chargenrückverfolgung geeignet als Excel?
Im Gegensatz zu Excel ermöglicht TransGraph eine lückenlose Chargenrückverfolgung in weniger als 30 Minuten.
Für eine Rückverfolgung im Produktionsprozess werden alle Produkteingänge und -abgänge automatisiert als Bericht in TransGraph verbucht. Alle Produktionschargen entlang der Lieferkette und Informationen zu Produktmerkmalen werden somit lückenlos erfasst.
Die in TransGraph erzeugte Chargennummer wird an das Warenwirtschaftssystem (SAP, Integra, DRINK3000 etc.) übermittelt.